Nach Veröffentlichung der 31. Corona-Bekämpfungsverordnung kann das Sportangebot des VfL Altendiez wieder wie gewohnt genutzt werden. Wann Ihre Gruppe den Übungsbetrieb fortsetzt erfahren Sie bei der/dem entsprechenden Übungsleiter/-in.
Gut informiert
Hallensport-Angebot bis auf Weiteres eingestellt
Der VfL Altendiez regiert auf die aktuelle pandemische Lage:
Bis auf Weiteres kann aufgrund der Vorgaben in der Corona-Verordnung gemäß Vorstandsbeschluss vom 30.11.2021 kein Indoorsport mehr stattfinden.
Jahreshauptversammlung des VfL Altendiez e. V.
am Freitag, 24. September 2021
Der Vorstand lädt alle Mitglieder des VfL Altendiez e. V. zur diesjährigen Jahreshauptversammlung des Vereins ein.
Diese findet am Freitag, 24. September 2021 2020, 19.30 Uhr, in der Lahnblickhalle in Altendiez, statt.
- Eröffnung und Begrüßung
- Totengedenken
- Jahresberichte des Vorstandes und der Abteilungen
- Aussprache zu den Jahresberichten
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Wahlen und Ergänzungswahlen
a) zum geschäftsführenden Vorstand
b) zum erweiterten Vorstand einschl. Kassenprüfer - Anträge
- Verschiedenes, dabei: Ehrungen
Hinweis: Anträge nach Ziffer 7 der Tagesordnung müssen gemäß § 9 Nr. 8 der VfL-Satzung bis spätestens Freitag, 10. September 2021, beim 1. Vorsitzenden, Herrn Klaus Lotz, Hambachstraße 18a, 65624 Altendiez, eingegangen sein.
VfL Altendiez e. V.
Der Vorstand
Freiwillige Beitragsreduzierung im VfL Altendiez e.V.
Die derzeit sinkenden Inzidenzwerte sowie die vor allem an Fahrt aufnehmende Durchimpfung der Bevölkerung lässt die Hoffnung auf eine baldmögliche Rückkehr in die Normalität in allen Lebensbereichen aufkommen. Nach einer gefühlten Ewigkeit als „Geisel“ des Corona-Virus sehen wir wieder vorsichtig Licht am Ende des Tunnels.
Wir als Sportverein mit unseren vielfältigen Sportangeboten für alle Altersklassen mussten monatelang unseren Sportbetrieb komplett einstellen. Das hat uns allen sehr leid getan. Der VfL Altendiez ist aber sehr dankbar dafür, dass die Mitglieder ihrem VfL auch in diesen schweren Zeiten die Treue gehalten haben und den Verein nicht verlassen haben, weil das Sportangebot nicht mehr genutzt werden konnte. Dies zeigt sehr eindrucksvoll, dass wir hier im VfL eine starke Solidargemeinschaft sind, in der man auch in kritischen Zeiten zusammenhält. Vielen Dank dafür an unsere Vereinsmitglieder.
Dem Vorstand ist bewusst, dass einige unserer Mitglieder insbesondere finanzielle Herausforderungen zu bewältigen haben. Aus diesem Grund möchten wir unseren Vereinsmitgliedern gerne entgegenkommen. Der Vorstand des VfL Altendiez hat sich entschieden, die Mitgliedsbeiträge für die zweite Jahreshälfte auf Antrag auszusetzen. D.h. Mitglieder, welche keinen Antrag stellen, zahlen weiterhin wie gewohnt im Oktober ihren Mitgliedsbeitrag. Mitglieder, welche von den Mitgliedsbeiträgen für die zweite Jahreshälfte befreit werden möchten, stellen hierfür einen Antrag beim VfL-Vorstand.
Die Frist für den Antrag auf Beitragsbefreiung lief vom 10. Mai bis zum 15. Juni 2021. Sollten Sie Fragen zur Beitragsbefreiung haben, so steht Ihnen Lutz Röpel unter der eMail-Adresse mitgliederverwaltung@vfl-altendiez.de gerne zur Verfügung.
Der Vorstand des VfL Altendiez, alle Abteilungsleiter, Übungsleiter und Trainer freuen sich auf ein baldiges Wiedersehen beim Sport im VfL Altendiez.
Der VfL Altendiez trauert um Günter Linn
„Günter Linn hat den VfL Altendiez national und international vertreten. Er war eine Ausnahmepersönlichkeit, die uns allen fehlen wird. Er stand für Fairniss im Sport“, so der Vorsitzende des VfL Altendiez Klaus Lotz
Auf insgesamt 129 Bundesliga-Spiele in 16 Jahren blickte Günter Linn bei seinem Karriereende auf nationaler Ebene 1982 zurück. Zudem stand er von 1979 bis 1982 auf der FIFA-Schiedsrichter-Liste, was ihm auch internationale Weihen einbrachte.
Nach seiner aktiven Karriere bekleidete Günter Linn gleich mehrere Aufgaben auf Funktionärsebene im Laufe der Jahrzehnte. Verbandsschiedsrichter-Obmann im Fußball-Verband Rheinland, Schiedsrichter-Ausschuss-Vorsitzender des Fußball-Regional-Verbandes Südwest, Mitglied des DFB-Schiedsrichter-Ausschusses waren nur einige Ämter, die der 85-Jährige innehatte. Einen besonderen Schwerpunkt legte er auch auf das Beobachtungswesen, in dem er unter anderem auf DFB- und UEFA-Ebene unterwegs war.
Für seine Verdienste wurde Günter Linn unter anderem mit der höchsten Auszeichnung im DFB-Schiedsrichterwesen, der Dr.-Peco-Bauwens-Plakette, der Ehrenmitgliedschaft des Fußball-Verbandes Rheinland und der Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet. Günter Linn war Ehrenmitglied des VfL Altendiez und wurde mit der VfL-Ehrennadel in Gold ausgezeichnet.
Aktuelle Mitteilung
Liebe Mitglieder des VfL Altendiez,
wie gerne hätte ich es vermieden, diese Zeilen zu schreiben. Aber sicherlich haben auch ihr/Sie alle bereits gestern Abend und heute Morgen die Berichterstattung über die zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen vereinbarten Maßnahmen zur Reduzierung neuer Coronavirus-Infektionen verfolgt.
Daher muss ich euch/Ihnen mitteilen dass ab Montag, den 2. November voraussichtlich alle Sportangebote, die über Individualsport (also z. B. das Joggen im Wald) hinausgehen untersagt werden wird. Zwar ist die entsprechende Rechtsverordnung noch nicht durch die Landesregierung erlassen, aber Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat entsprechende Maßnahmen bereits gestern in einer Pressekonferenz nach den Beratungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder angekündigt. Eine Zusammenfassung der voraussichtlichen Maßnahmen findest du/finden Sie auf der folgenden Internetseite der Landesregierung: https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/ministerpraesidentin-malu-dreyer-wir-muessen-jetzt-handeln-1/. Zu den einzelnen Maßnahmen heißt es in dieser Erklärung:
Schutzmaßnahmen ab 2. November im Einzelnen
Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes, aber in jedem Fall maximal begrenzt auf zehn Personen, gestattet. Weil diejenigen, die sich nicht an die Maßnahmen halten, andere Menschen gefährden, werden Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüberhinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land ein gesundheitliches Risiko. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.
Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
d. der Freizeit-und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
e. Fitnessstudios, Schwimm-, Spaßbäder und ähnliche Einrichtungen.
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflegewie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.
Schulen und Kindergärten bleiben grundsätzlich geöffnet. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Dabei betreffen uns als Sportorganisationen natürlich besonders die Punkte d. und e., die ich im Zitat ober besonders hervorgehoben habe. Somit wird es aller Voraussicht nach ab Montag auch nicht mehr möglich sein, z. B. Gruppenangebote aus der Halle hinaus ins Freie zu verlegen, da auch der Freiluftsport über den Individualsport hinaus untersagt werden wird. Aber wie gesagt, letztendlich werden die genauen Beschränkungen noch in einer Rechtsverordnung festgelegt werden, die noch nicht veröffentlicht ist.
Viele von Ihnen haben in den letzten Monaten mit Hygieneplänen und weiteren Maßnahmen eine Grundlage dafür geschaffen, dass der Sport auch in dieser Zeit verantwortungsvoll durchgeführt werden kann. Daher sind diese neuerlichen starken Einschränkungen umso schmerzvoller für alle verantwortlich handelnden Personen in Ihren Vereinen. Deshalb hat gestern Abend bereits Alfons Hörmann, der Präsident der Deutschen Olympischen Sportbund in einer ersten Stellungnahme auch gesagt:
Der DOSB bedauert sehr, dass dieser temporäre Lockdown inklusive eines Verbots des Amateursports offenbar nötig geworden ist. Wir tragen diese Maßnahme jedoch verantwortungsbewusst trotz der negativen Effekte für den Sport grundsätzlich solidarisch mit. Dies fällt nicht leicht, weil sich die bereits sichtbaren und die für Viele noch unsichtbaren Corona-Schäden in SPORTDEUTSCHLAND durch diese pauschale Maßnahme der Politik nochmals deutlich verstärken. Leider berücksichtigt der generelle Lockdown nicht die vielfältigen und erfolgreichen Aktivitäten des Sports, der durch ein hohes Maß an Disziplin und mit der konsequenten Umsetzung von Hygiene-Konzepten erreicht hat, dass der Sport nachweislich kein Infektionstreiber ist.
Noch nicht klar ist, ob und inwieweit auch Sportvereine von möglichen finanziellen Unterstützung profitieren können, die gestern angekündigt werden. Zwar hat die Ministerpräsidentin gestern in der Pressekonferenz auch einmal, neben anderen Gruppen, das Wort „Vereine“ gesagt, als sie nach möglichen Empfängern von Unterstützungsleistungen gefragt wurde, aber dies wurde nicht weiter erläutert. Auch im Beschlusspapier, welches die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer zusammen mit der Bundeskanzlerin gestern einstimmig verabschiedet haben, werden Vereine ausdrücklich als mögliche Empfänger von Unterstützungsleitungen erwähnt. In diesem Papier heißt es:
11. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.
Da hier aber nur allgemein gesprochen wird, sind Einzelheit leider noch vollkommen unklar. Das gesamte Beschlusspapier von gestern finden Sie hier.
Soweit erste schnelle Informationen zur aktuellen Lage. Natürlich werden wir versuchen, Sie auch weiterhin so schnell wie möglich auf dem Laufenden zu halten.
Bleib bzw.bleiben Sie gesund und hoffen wir, dass diese schwierige Zeit schnellstmöglich vorbei sein wird!
Euer
Klaus Lotz
1. Vorsitzender des VfL Altendiez
Aktuelle Informationen zum Sportangebot
Am 02.11.2020 tritt die 12. Cornoa-Beäkmpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft. Amateursport, mit Ausnahme von Individualsport ist bis mindestens 30.11.2020 verboten. Damit ruht der gesamte Sportbetrieb im VfL Altendiez.
Einige Abteilungen haben weitergehende Informationen bereitgestellt:
Fußball
Auf Grundlage der Entscheidung des FV Rheinlands wird mit sofortiger Wirkung der Pflichtspielbetrieb eingestellt.
Dazu hat der Kreisvorstand soeben entschieden, dass der Spielbetrieb in 2020 nicht mehr aufgenommen wird. Ab dem 28.10.2020 beginnt somit die Winterpause.
Außerdem hat der VfL Altendiez beschlossen, dass ab dem 28.10.2020 kein Fussballtraining mehr stattfinden kann. Die Sportplätze Lahnblick und Lichte Eiche sind entsprechend für den Spiel-/ und Trainingsbetrieb gesperrt.
Turnen
Alle Übungsgruppen der Turnabteilung haben ihren Übungsbetrieb bis auf Weiteres eingestellt. Wann und in welchem Umfang die Angebote wieder stattfinden, klären die Aktiven mit den jeweiligen Übungsleitern.
Skisport
Die Schneesportwoche 20/21 des VfL Altendiez fällt „coronabedingt“ aus. Die „Gruppe Wiederstein“ wird es in der bekannten und gewohnten Form in den Bergen Süd-Tirols nicht geben. Den Organisatoren und dem Verein ist das Buchungsrisiko zu hoch und die Verantwortung für die Großgruppe und eine „Massenveranstaltung“ in dieser Form zu groß. Es ist nicht kalkulierbar wie sich die Situation am 26.12.20 darstellt. Leider fallen deshalb die Erwachsenen- und Kinderskikurse aus; die Snowboard- und Skiübungsleiter des Vereins bleiben im kommenden Winter arbeitslos.
Trotzdem besteht das Angebot für Familien, Paare und Einzelpersonen privat zu buchen. In diesem Fall werden die günstigen Preise für das Hotel Schachen sowie für die Skipässe weitergegeben. Skikurse für Kindergruppen – soweit erlaubt – können privat bei den Skischulen vor Ort gebucht werden.
Andere Abteilungen
Bitte kontaktieren Sie die jeweiligen Abteilungsleiter für Informationen zum Übungsbetrieb.
Trainingsbetrieb im Freien ab Mittwoch, 13.05.2020 wieder möglich
Ab dem 13.05.2020 ist ein Training im Freien unter bestimmten Gesichtspunkten wieder möglich. Der LSB Rheinland-Pfalz schreibt dazu:
Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ist ab Mittwoch wieder zulässig – sofern er im Freien erfolgt, Kontaktverbot sowie Mindestabstand eingehalten und Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden. Zudem darf kein Wettkampf oder eine wettkampfähnliche Situation entstehen. Schwimmbäder oder andere Indoor-Sporteinrichtungen bleiben bis auf weiteres dicht. Weitere Erleichterungen gibt es auch im Bereich des Leistungssports. Das geht aus der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz hervor, die am 13. Mai in Kraft tritt und in § 1 (1, 6 und 7) weitere Lockerungen für den Sportbetrieb formuliert.
In wie weit ein Training unter diesen Voraussetzungen stattfinden kann, wird innerhalb der einzelnen Trainingsgruppen geklärt.
6. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz
Empfehlungen des DBS für den Wiedereinstieg in den Rehasport (30.04.2020)