Aktuelle Informationen

In der am 17. April 2020 erlassenen Landesverordnung der Landesregierung wurde geregelt, dass sportliche Betätigung zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien von Montag (20.4.3030) auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig ist. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen.

Weitere Informationen zum Sportangebot im VfL Altendiez folgen in Kürze.

Vollständiger Text der Landesverordnung